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AutoIllustrator (Ward, Adrian), 2002
 
 
 

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Wort, das im Kontext der Programmierung ebenfalls willkürlich gewählt werden konnte und den Ankerpunkt für die ›goto‹-Anweisung bildet, betrachtet werden. Doch scheint die Relation von drei semantisch tragfähigen Zeichen in Relation zur formalen Gestaltung des Code eher willkürlich. Die Wahrscheinlichkeit, dass also ein Subtext hinter dem Expliziten steht, ist gering.

2. Adrian Ward: »Auto-Illustrator«

Einen ganz anderen Ansatz verfolgt Adrian Ward, der an Produkte des kommerziellen Softwareproduzenten Adobe angelehnte Programme geschrieben hat, die auf den ersten Blick an herkömmliche Software zur Erstellung und Bearbeitung von Bildern und Zeichnungen denken lassen. »Autoshop« und AutoIllustrator werden von einer Firma namens »Signwave« vertrieben. Bereits die Vorsilbe ›Auto‹ verrät eine partielle Entmündigung des Nutzers. Vorbilder der beiden ist Adobes Standard Bildbearbeitungsprogramm Photoshop beziehungsweise das Vektorgrafikprogramm »Illustrator« von Adobe . Beide Arbeiten zeigen, wie das eingesetzte Werkzeug über die Erscheinung der möglichen Grafik, die man mit den Programmen

 

erstellen kann, herrscht. Im Unterschied zur persiflierten Software, bieten beide Funktionen an, welche die Nutzung beeinflussen. Die Folge: Dem Benutzer wird das Gefühl vermittelt, er verliere jede Kontrollmöglichkeit, mit welcher große Softwarefirmen Menschen der Moderne am ehesten als Kunden adressieren können. Über eine bloße Persiflage hinaus offenbaren und übersteigern sie das Gebaren von Herstellern proprietärer Software. So erlebt auch hier der Nutzer die übliche Gängelei der eingebauten Aufmerksamkeitsmechanismen: Für jedes Update wird eine Internetverbindung geöffnet. Nutzern, die sich nicht registrieren wollen, erscheint regelmäßig die Aufforderung, eine Seriennummer einzugeben. Angemeldete Nutzer wiederum müssen eine ellenlange Kette von Ziffern eingeben, um das Programm freischalten zu können. Noch bevor eine wie auch immer geartete Arbeit mit dem »Auto-Illustrator« beginnen kann, wird der Benutzer zur Zustimmung der Endnutzerlizenz bewegt. Ist dies in der Regel aufgrund der zu rezipierenden Textsorte ›Lizenz‹ ein recht kompliziertes Unterfangen und von Nicht-Juristen in der Tragweite kaum zu verstehen [65] , bringt Ward den

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